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‎Friedrich Auguust I., Kurfürst v. Sachsen‎

‎Nachdem Ihre Königl. Majest. in Pohlen und Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachsen, etc. etc. unser allergnädigster Herr, entschlossen, in den letzten Drey Tagen gegenwärtigen Carnevals, die Ergötzligkeit der Masquen-Freyheit sowohl ein- als ausheimischen Anwesenden, eine längere Zeit zu gönnen; Als wird ... angeordnet, bevorstehenden 7ten Februarii nachmittags um 4. Uhr die Masquen ihren Anfang nehmen ...: Datum Dreßden, am 5. Febr. Anno 1723. Der Rath zu Dreßden.‎

‎Dresden, 1723. Fol. M. 1großen Holzschn.-Initiale. 1 Doppelbl. Ohne Einbd. Gebräunt.‎

Referenz des Buchhändlers : 187678

‎Friedrich I., König v. Preußen‎

‎Demnach Seine Königl. Majestät in Preussen ... in denen wenigen Wochen, da das Land begriffen gewesen, die ausgeschriebene Recruten auffzubringen ... Dieses Verfahren aber wider die herausgegebene Werbe-Edicta ... Signatum Cölln an der Spree, den 7. Decembr. 1711.‎

‎(Berlin), 1711. Fol. 2 Bl. Ohne Einbd. Etwas gebräunt. Unbeschnitten. Sign. a. Tit. M. kl. Wurmspur.‎

‎VD18 90330803.‎

Referenz des Buchhändlers : 195620

‎Friedrich I., König v. Preußen‎

‎Demnach Seine Königl. Majestät in Preussen ... in denen wenigen Wochen/ da das Land begriffen gewesen/ die ausgeschriebene Recruten auffzubringen ... Dieses Verfahren aber wider die herausgegebene Werbe-Edicta und den Nachbarlichen guten Umbgang lauffet/ denen Städten selbst auch die bedürfende Zufuhre ... Signatum Cölln an der Spree/den 7. Decembris 1711.‎

‎(Berlin), 1711. Fol. 2 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt.‎

‎VD18 90330803.‎

Referenz des Buchhändlers : 195807

‎Friedrich I., König v. Preußen‎

‎lar Der Notification, Welche Se. Königl. Majestät in Preussen, Wegen des betrübten, doch seligen Hintritts aus diesem zeitlichen Leben ... Dero ... Gemahlin ... Der Frauen Sophien Charlotten, Königin in Preußen ... Von den Cantzeln in Dero Königreich, Chur- und andern Landen thun lassen.‎

‎Cüstrin, Heinichen, (1705). Fol. 2 Bl. Ohne Einbd. Leicht braunfl.‎

‎VD18 90172760.‎

Referenz des Buchhändlers : 198053

‎Friedrich I., König v. Preußen‎

‎Nachdem Se. Königl. Majestät in Preussen ... bey Sich erwogen, wasgestalt der in Dero letzt publicirten Desertions-Edict, de dato Potsdam, den 15. May 1711. zu Wieder-herbeybringung der desertirten von dero Trouppen gesetzte Terminus von zweyen Monathen von Zeit der Publication an zurechnen bey ein und andern zu kurtz gewesen ... Als wollen Sie ... verheissenen Pardon, annoch weiter, und zwar á dato bis zum Anfang der künfftigen Jahres Campagne, hiermit ... prolongiret haben ...; So geschehen und gegeben zu Cölln an der Spree/den 26. Octobr. 1711.‎

‎(Berlin), 1711. Fol. 1 Doppelbl. Gebräunt. Ohne Einbd. Falz etwas beschäd./geklebt.‎

‎VD18 90715950.‎

Referenz des Buchhändlers : 195810

‎Friedrich I., König v. Preußen‎

‎Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen/ [et]c. Unser allergnädigster Herr/ allerunterthänigst benachrichtiget worden/ wasmassen die Wege an theils Ohrten sehr schadhafft und schier impassabel seyn sollen ... Singnatum Charlottenburg/den 30. Augusti 1712.‎

‎(Berlin), 1712. Fol. 1 Doppelbl. Ohne Einbd. Gebräunt. Falz geklebt. M. winziger Wurmspur.‎

‎VD18 90205693. Edict zu "schlechten Straßen".‎

Referenz des Buchhändlers : 195811

‎Friedrich I., König v. Preußen‎

‎Nachdem Seine königliche Majestät in Preußen ... allemahl beim fünfften oder sechsten Hause eine Brandfreye Mauer aufgeführet ... Die Bürger aber, welche hierunter sich widersetzlich erweisen möchten, sollen zur Straffe, keiner Gelder ... aus der Feuer-Cassen ... sich zu erfreuen haben. Signatum Cölln an der Spree, den 20. Augusti 1709.‎

‎Berlin, 1709. Fol. 1 Doppelbl. Ohne Einbd. Gebräunt. Im Falz m. kl. Löchlein. Vorn mit Siegelabklatsch.‎

Referenz des Buchhändlers : 198058

‎Friedrich I., König v. Preußen‎

‎Wir Friderich von Gottes Gnaden, König in Preussen, Marggraff zu Brandenburg/ des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cäm[m]erer und Churfürst ... Geben hiermit allen ... Unterthanen Unserer Chur- und Marck Brandenburg ... zu vernehmen, wasgestalt Uns ... vorgetragen worden, daß Unser unterm 28. Julij 1705. wieder die Profanation und Entheiligung des Sabbath-Tages publicirtes Edict ... mehr und mehr ausser Acht gelassen ... Wann wir ... nöthig befunden, sothanen Inconvenientien und Unordnungen durch renovirung und schärffung sothanen Unser Edicts nachdrücklich zu begegnen ... : So geschehen und gegeben zu Cölln an der Spree, den 28. Octobris, 1711 ...‎

‎(Berlin), 1711. Fol. 4 Bl. Ohne Einbd. Etwas gebräunt. Unbeschnitten.‎

‎VD18 10434356. - Edict zur "Sonntagsruhe".‎

Referenz des Buchhändlers : 195618

‎Friedrich I., König v. Preußen‎

‎Wir Friderich von Gottes Gnaden, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg ... ob Wir gleich bereits hiebevor um die Supplicanten in denen Schrancken guter Ordnung zu halten, verschiedene Edicta ergehen lassen, solche dennoch so wenig gefruchtet, daß vielmehr die Vermessenheit und der Muthwill derselben ... dergestalt überhand genommen ... So finden Wir Uns gemüßiget, solchem Unwesen ernstlich und mit Nachdruck zu steuren ... So geschehen und gegeben zu Cölln an der Spree, den 17. Mart. 1710.‎

‎Berlin, 1710. Fol. 4 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt.‎

‎VD18 11316632.‎

Referenz des Buchhändlers : 198059

‎Friedrich I., König v. Preußen‎

‎Wir Friderich, von Gottes Gnaden, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg, des Heiligen Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst ... Thun kund ... daß wie Wir bereits in dem, unterm dato des 12. Decembris 1708. publicirten Pest-Edict heilsamlich verordnet, daß die Reisende, welche der offentlichen und erlaubten Heer- und Land-Strassen sich bedienen, und mit Glaubwürdigen Pässen und Attestatis darthun können, daß sie von gesunden und unverdächtigen Orten herkommen ... in Unsere Lande ein - und weiter durchgelassen ... Gegeben zu Cölln an der Spree, den 16. Februarii 1711.‎

‎(Berlin), 1711. Fol. 6 Bl. Ohne Einbd. Etwas gebräunt. Unbeschnitten. M. kl. Wurmspur.‎

‎VD18 90715659. - "Pest-Edict".‎

Referenz des Buchhändlers : 195619

‎Friedrich I., König v. Preußen‎

‎Wir Friderich, von Gottes Gnaden, König in Preussen ... fügen ... zu wissen, daß ... Unserm Königreich Preussen, in Hinter-Pommern, in der Neu- und Ucker-Marck von der schädlichen Seuche heimgesuchet ... nach verstrichener ... Quarantaine, auch geschehener Verbrennung verdächtigen Haus-Geräths, Betten und Kleider ... Vorige Freyheit im Handel und Wandel wiederumb zu gönnen ... Gebät ... Unsern vorigen seither drey Jahren, emanirten Pest-Edicten und Reglementen ... verordnet ... Paß-Briefe ... Reisende ... Pest in der Nachbarschafft ... Pässe ... Freygebung der Commercii mit Vor-Pommern und Dantzig ... ansteckende Kranckheiten ... Sachen und Waaren ... geplagte Königreich Pohlen ... schädliche Seuche ... Königlich-Dähnische Insel Seeland betroffen ...Dähnischen Inseln ... Hollstein, Mecklenburg, und aus denen Städten, Hamburg, Lübeck und Altena ... Gefahr ... Edict ... Thoren und Wacht-Häusern, auch bey denen Postirungen ...: So gegeben zu Cölln an der Spree, den 2. Novembris 1711.‎

‎(Berlin), 1711. Fol. 4 Bl. Ohne Einbd. M. kl. Wurmspuren.‎

Referenz des Buchhändlers : 195809

‎Friedrich I., König v. Preußen‎

‎Wir Friderich, von Gottes Gnaden, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg ... Geben hiermit ... zu vernehmen, was gestalt Wir mit höchstem Mißfallen vernommen, daß diejenige ernstliche Edicta, welche ... wegen feyerlicher Begehung des Sonntages publiciret worden, so gar ausser Augen gesetzt, und freventlich übertreten werden ... Als haben wir nöthig befunden, vorgedachte Edicta ... zu erneuren und zu schärffen ... und verordnen, daß ... zu dem Ende alle Gewerbe und Hanthierungen eingestellt, die Krahm-Buden geschlossen, keine Märckte gehalten, noch auch sonsten einige Eß- und Trinck-Waaren, ehe und bevor Nachmittag die Glocke fünff geschlagen, verkauffet, und in specie der Fischmarkt in den Orten, da er am Sonntag gehalten wird, ehe nicht, als nach 5. Uhr gehalten werden solle ... So geschehen und gegeben zu Cölln an der Spree/ den 28. Julii 1705.‎

‎(Berlin), 1705. Fol. 2 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt.‎

Referenz des Buchhändlers : 195806

‎Friedrich I., König v. Preußen‎

‎Wir Friderich, von Gottes Gnaden, König in Preussen ... entbiethen ... Wasgestalt, Ob Wir zwar in Unsern Edictis vom 10ten April 1696 und 19ten Novembris 1698 gnaedigst verordnet ... remediret ... [Bettler-Ordnung und Armen-Wesen in der Chur - und Marck Brandenburg ... Cölln an der Spree, den 18. Martii 1701].‎

‎Berlin, 1701. Fol. 6 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt u. etwas braunfl. M. wenigen Anstreich. Unbeschnitten.‎

Referenz des Buchhändlers : 198049

‎Friedrich I., König v. Preußen‎

‎Wir Friderich, von Gottes Gnaden, König in Preussen ... entbieten ... und fügen denenselben hiermit zu wissen, daß ? denen Minoribus und Unmündigen, so ihr vollkommenes Alter nicht erreichet, ohne derer Eltern, Vormündere und Curatoren Consens oder Vorwissen weder zu contrahiren zu verkauffen, zu verschencken ... zu versetzen, Geld aufzunehmen, Wechsel-Brieffe auszustellen, keineswegs verstattet ... So geschehen zu Cölln an der Spree, den 10. Septembr. 1701.‎

‎Berlin, 1701. Fol. 1 Doppelbl. Ohne Einbd. Gebräunt u. braunfl.‎

Referenz des Buchhändlers : 198051

‎Friedrich I., König v. Preußen‎

‎Wir Friderich/ von Gottes Gnaden/ König in Preussen/ Marggraf zu Brandenburg ... Fügen hiemit allen und jeden Unsern Unterthanen und Einwohnern/ imgleichen denen/ so in Unserer Chur- und Marck-Brandenburg wie auch andern Unsern Provintzen und Landen handeln und Gewerbe treiben in Gnaden zu wissen. Nachdem Wir gantz mißfällig vernommen/ welchergestalt Unserm/ wegen der frembden kleinen Schiedes-Müntze/ bishero so vielfältig ergangenen und noch letzt unterm 21. Decembr. 1707. wiederhohlten ernstlichen Verboth zu wieder/ allerhand frembde Müntz-Sorten ... So gegeben zu Cölln an der Spree/ den 16. Decembris 1709.‎

‎(Berlin), 1709. Fol. 1 Doppelbl. Gebräunt. Falz geklebt.‎

‎VD18 90207297.‎

Referenz des Buchhändlers : 195621

‎Friedrich II., Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg‎

‎Reglement, Wie es im Fürstenthum Gotha mit denen sowohl fremden, als einheimischen Bettlern u. verdächtigen Gesinde beyderley Geschlechts gehalten werden soll. Signarum Friedenstein, den 29. Junii 1725.‎

‎Gotha, 1725. Fol. 2 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt.‎

Referenz des Buchhändlers : 187439

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Allgemeine Verordnung, daß künftig in Schlesien weder auf die Woll-Märckte noch ausser denselben Die Sterblings-Wolle zum Verkauff eingeführet werden solle. De Dato Breßlau den 28. April 1747.‎

‎Breslau, 1747. Fol. 2 Bl. Ohne Einbd. Name a. Tit. Gebräunt.‎

Referenz des Buchhändlers : 187465

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Cantzley-Reglement für die Vor- u. Hinterpommersche Regierungs-Cantzley. So geschehen u. gegeben, zu Berlin den 4ten Februarii 1769.‎

‎Berlin, 1769. Fol. 9 Bl. Ohne Einbd. Lose Bl. Gebräunt.‎

Referenz des Buchhändlers : 196281

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Circulare an alle Regierungen und Landes-Justitz-Collegia. De Dato Berlin, den 12. Jan. 1762.‎

‎Breslau, Korn, 1762. 4°. 2 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. Minimal wurmst.‎

‎VD18 11731400.‎

Referenz des Buchhändlers : 188546

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Correspondance familiere et amicale de Fréderic Second, Roi de Prusse. Avec U.F.de Suhm. Tome 2 (de 2).‎

‎Lausanne, Heubach, 1787. 192 S. Hldr. d. Zt. m. Rsch. u. Rverg. Einbd. berieben u. bestoßen. Gebräunt, leicht braunfl. Name a. Tit.‎

Referenz des Buchhändlers : 198155

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Da man wahrgenommen, daß die Creyß-Eingesessenen denen bisher ergangenen Verordnungen nicht recht nachgelebet ... werden sämmtliche Creyß-Eingesessene hierdurch wohlmeinend erinnert, sich die Verordnungen besser als bisher bekandt zu machen ... Sign. Breßlau den 14ten Octobr. 1750.‎

‎Breslau, 1750. 4°. 1 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. Name a. Tit.‎

‎Edict, dass sich die Creyss-Eingesessenen mit den ergangenen Verordnungen bekannt zu machen haben.‎

Referenz des Buchhändlers : 188555

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Declaration d. Allerhöchsten Patents vom 21. Febr. 1787, wodurch d. 3. Punkt dieser Verordnung dahin erkläret wird, daß d. Unterthanen zwar nach wie vor frey bleibt, ihre in Friedrich Wilhelms d'or zu entrichtende Landesherrliche Gefälle entweder in dieser Münz-Sorte, oder in Silber-Courant zu bezahlen, daß d. Gold-Agio aber von 5 pro Cent bis zu 6 2/3 pro Cent erhöhet wird. De Dato Berlin, d. 1. März 1789.‎

‎Berlin, 1789. Fol. 2 Bl.‎

Referenz des Buchhändlers : 402359

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Edict Daß Niemand, Er sey wer er wolle, Sich unterstehen soll, Bey Vermeidung Ein hundert Rthlr. Fiscalischer Straffe, Und Verlust des eingesetzten Geld-Quanti, Bey auswärtigen Lotterien sich zu intereßieren. De Dato, Berlin, den 24. Oktober 1755.‎

‎Berlin, 1755. Fol. 2 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. Name a. Tit.‎

Referenz des Buchhändlers : 187462

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Edict wegen der General-Verpachtung des Rauch- und Schnupf-Tobacks in den Königlich Preußischen Landen. De Dato Berlin den 17. Julii, 1765.‎

‎Berlin, 1765. Fol. 4 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt.‎

Referenz des Buchhändlers : 187472

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Edict wornach vom 1ten Junii 1764. an alle Zahlungen, sowohl zu den Königl. Cassen, als im gemeinen Handel u. Wandel nach dem jezt wieder hergestellten Münz-Fuß geschehen sollen. De dato Berlin den 29. Martii 1764.‎

‎Berlin, 1764. Fol. 10 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt.‎

Referenz des Buchhändlers : 187522

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Edict, Daß alle Vergütigungen nach denen Königlichen Cammer-Assignationen an die verunglückte Unterthanen bezahlet, Und unter keinerley Vorwand an die Grund-Herrschafften ... verabfolget werden sollen: Und Daß keine extraordinaire Anlage oder Ausschreibung soll verstattet seyn, Die nöthige gemeine Kosten aber nicht anders als nach vorgängiger Approbation der Grund-Herrschafft ... angeleget werden. Breßlau, den 6. Octobr. 1748.‎

‎Breslau, Graß, 1748. Fol. 2 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. M. winziger Wurmspur.‎

Referenz des Buchhändlers : 187730

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Edict, Daß den Hunden der sogenannrte Toll-Wurm geschnitten werden soll. De Dato Berlin, den 20sten Februar 1767.‎

‎Breslau, Graß, 1767. Fol. 3 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt.‎

Referenz des Buchhändlers : 187529

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Edict, Wie viel bey erfolgtem Absterben derer Personen sowohl Hohen Standes, als Mitteler und geringer Condition, von derselben Erben auf ihre Beerdigung verwandt werden solle. De Dato Berlin, den 24. Jan. 1747.‎

‎Breslau, Korn, 1747. 4 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. Unbeschnitten.‎

Referenz des Buchhändlers : 187457

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Edict, wodurch die Ausfuhr aller Königlich-Preußischen Müntz-Sorten, insonderheit der Friderichs d'or, und das Einbringen der auswärtigen Scheide- u. andern schlechten Müntzen verbothen wird. De Dato Berlin, den 21ten Aug. 1756.‎

‎Berlin, 1756. Fol. 2 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt.‎

Referenz des Buchhändlers : 187524

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Erneuerte Verordnung, welchergestalt die bey Sr. Koeniglichen Majestaet oder denen... Landes-Collegiis einzureichende Memorialia und Suppliquen beschaffen seyn sollen. De Dato Breßlau den 24. August. 1746.‎

‎Breslau, Baumann, 1746. 4°. 2 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. Name a. Tit.‎

Referenz des Buchhändlers : 188544

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Erneuertes Edict, Wegen Citation derer Deserteurs von der Armée, auch sonst ausgetretener Landes-Kinder, und Confiscation ihres Vermögens, desgleichen daß die Sententzien zu Königlichen Confirmation gehörig eingesandt werden sollen. De Dato Berlin, den 17ten November 1764.‎

‎Breslau, Graß, 1764. Fol. 4 Bl. Ohne Einbd. Name a. Tit. Gebräunt. M. winziger Wurmspur.‎

Referenz des Buchhändlers : 187665

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Erneuertes u. erweitertes Edict, wegen Gebrauch des Stempel-Papiers und Pergaments. De Dato Berlin den 16 May 1765.‎

‎Berlin, Decker, 1765. Fol. 16 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt.‎

‎Der Staat erhebt eine indirekte Abgabe, indem Schreibpapier für rechtliche Geschäfte mit einem besonderen Staatsstempel versehen werden muß. Neben genauen Bestimmungen zum Gebrauch des Stempel-Papiers enthält das Edikt die Stempel-Taxe, also die entsprechende Gebührenordnung.‎

Referenz des Buchhändlers : 187659

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Erneuertes u. geschärftes Hausir-Edict, Worin das Herumlauffen mit einheimischen und fremden Waaren gäntzlich verbothen wird. De Dato Berlin, den 17. November 1747.‎

‎Cüstrin, Hübner, 1747. Fol. 2 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt.‎

Referenz des Buchhändlers : 196945

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Erneuertes und geschärfftes Patent Wegen Anhaltung und Verfolgung derer Deserteurs : Und daß diejenigen, welche pflichtvergessener Weise einen Soldaten zur Desertion verleiten, oder einen Deserteur in den Dörffern wissentlich bey sich dulden ... ohne Gnade ... neben dem Deserteur aufgehencket werden sollen. De Dato Dreßden den 25. Martii 1757.‎

‎Breslau, Graß, 1757. 4°. 2 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. Name a. Tit.‎

‎VD18 10580662.‎

Referenz des Buchhändlers : 188535

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Erneuertes und geschärftes Edict, wegen des Garn-Handels und Anschaffung egaler Garn-Haspel in der Neumarck u. denen mit derselben combinirten Sternbergschen, Croßenschen, Züllichauschen u. Cotbußischen Creisen. So geschehen u. gegeben zu Berlin den 8. März 1756.‎

‎Cüstrin, Hübner, (1756). Fol. M. Holzschn.-Vign. 2 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. M. Notiz a. Tit.‎

Referenz des Buchhändlers : 196946

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Erneuertes und geschärftes Edict, Wieder die Auf- und Vorkaufferey, auch verbothenen Handel mit Getreyde, Wolle, und allerhand Lebens-Mitteln auf dem Lande. De Dato Berlin, den 17. Novembr. 1747.‎

‎Cüstrin, Hübner, 1747. Fol. 2 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. Notiz a. Tit.‎

Referenz des Buchhändlers : 196944

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Erneuertes und geschärftes Hausir-Edict, Im Churfürstenthum Brandenburg, Im Herzogthum Magdeburg, Und der Graffschafft Mannsfeld. De Dato Berlin, den 7. Augusti 1743.‎

‎Cüstrin, Hübner, 1743. Fol. 4 Bl. Ohne Einbd. Lose. Gebräunt. Besitzverm. a. Tit.‎

Referenz des Buchhändlers : 196943

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Extract aus der an sämmtliche Land-Räthe Breßlauischen Departements unterm 4ten Octobr. 1751. ratione des Dreÿdingshaltens erlassenen Circular-Verordnung. Breßlau den 4ten Octobr. 1751.‎

‎Breslau, 1751. 4°. 1 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. Name a. Tit.‎

Referenz des Buchhändlers : 188557

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Extract wegen des Auffschlags von fremden Cattonen und Zitzen. Breßlau d. 13. Nov. 1752.‎

‎Breslau, 1752. 4°. 1 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. Name a. Tit.‎

‎VD18 10011099.‎

Referenz des Buchhändlers : 188558

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Extractus Aus der unterm 24sten May 1751. an sämmtliche Land-Räthe Breßlauischen Departements ergangenen Verordnung: Signatum Breßlau den 24ten May 1751.‎

‎Breslau, 1751. 4°. 1 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. Name a. Tit.‎

‎VD18 10187634. - Verordnung, dass die Schäfer ihre Schafe nicht mit "Pohlnischen oder in andern Schlesischen Creyssern gezogenen grobhärigen Widdern oder Stähren" zu vermengen sind.‎

Referenz des Buchhändlers : 188556

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Friedrich II., König v. Preußen: Seine Königliche Majestät in Preußen ... haben zwar bereits vorhin Dero höchste Person, als dero Collegia zu erlassende Vorstellungen ... gehörig bekannt machen lassen. Da aber dem ohngeachtet insonderheit bey der Krieges- und Domainen-Cammer annoch täglich Berichte, Supplicata und andere Schreiben einkommen, so nach dieser ergangenen Verordnung nicht angefertiget sind ... Breßlau den 5. Mart. 1743.‎

‎Breslau, 1743. 4°. 1 (Doppel-)Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. Im Falz m. kl. Einriss sowie kl. Wurmspur.‎

Referenz des Buchhändlers : 188554

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎General- u. Special-Tax-Principia zur Abschätzung der Güther in der Chur- u. Neumark, nach ihrem wahren Ertrage, in welchen die zur Verpachtung der Königl. Aemter bey denen Krieges- u. Domainen-Cammern angebommene Principia zum Grunde geleget worden.‎

‎Berlin, Decker, 19. August 1777. Fol.. M. gest. Tit.-Vign. u. Kopfvign. 27 S. Ohne Einbd. Gebräunt, teils braunfl. Einige Bl. lose.‎

Referenz des Buchhändlers : 186729

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎General-Pardon Für alle Deserteurs und Verlaufene von der Königl. Armée, imgleichen diejenigen, so sich aus Furcht der Werbung außer Landes begeben, und sich a dato binnen 3. Monathen wieder gestellen. Gegeben Dahlen den 1ten Martii 1763.‎

‎Dahlen, 1763. 4°. 1 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. Name a.Tit.‎

‎Friedrich II. hatte sein Hauptquartier in der Zeit vom 19. Februar bis zum 13. März 1763 in das Dahlener Schloss (in Sachsen) verlegt und regierte quasi in diesem Zeitraum von hier aus Preußen.‎

Referenz des Buchhändlers : 188552

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎General-Pardon Für alle Deserteurs und Verlaufene von der Königl. Armée, so sich binnen hier und 4 Wochen wieder gestellen. Gegeben Breßlau den 25. December 1758.‎

‎Breslau, 1758. 4°. 1 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. Name a.Tit.‎

Referenz des Buchhändlers : 188551

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎General-Pardon für alle Verlauffene und Deserteurs von Sr. Königl. Majest. Armées, so wohl von der Infanterie, als der Cavallerie, Husaren, und aller andern Corps, auch Artillerie, Proviant- Ponton- und Equipage-Knechten, so sich à dato binnen hier und drey Monathen wieder gestellen werden. Gegeben Haupt-Quartier, Dürgan, den 18 Decemb. 1757.‎

‎O.O. 1757. 4°. 1 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. Name a.Tit.‎

Referenz des Buchhändlers : 188549

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎General-Pardon für die von Sr. Königl. Majest. in Preussen Armee ausgetretene Deserteurs und Enrollirte, Wenn sie binnen Sechs Monath sich freywillig einfinden, und daß die zurückkommende Deserteurs Sechs Thaler bekommen sollen. De Dato Berlin den 31. Dec. 1744.‎

‎Breslau, Korn, 1744. Fol. M. gest. Kopfvign. 2 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. M. winzigen Wurmspuren.‎

Referenz des Buchhändlers : 187860

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎General-Pardon u. völlige Amnestie vor die ehemalige Sächsische Deserteurs wenn sie sich zwischen hier und den 1sten Januarii 1757 einfinden. Signaturm Dresden den 22. Nov. 1756.‎

‎Dresden, 1756. Fol. 2 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt. Name a. Tit.‎

Referenz des Buchhändlers : 187681

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎General-Pardon, Vor die, von Sr. Königl. Majestät in Preussen Armée und Trouppen ausgetretene Deserteurs, und Enrollirte, Wann sich dieselben freywillig wieder einfinden, oder Dienste zu nehmen sich angeben. De Dato Berlin, den 12ten Martii 1746.‎

‎Breslau, Straubel, 1746. 4°. 2 Bl. Ohne Einbd. Gebräunt.‎

‎VD18 90662989.‎

Referenz des Buchhändlers : 188538

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Hinterlassene Werke. Bd. 1-15.‎

‎Berlin/Wien, 1788-89. Hldr.u. Pp. Einige Bde. zusammengeb. Rücken teils beschäd. Einige Bde. Teils berieben. Teils m. Rsign. Einige Bde. M. Exlibris a. Vors. Seiten teils braunfl.‎

‎EINZELN AUF ANFRAGE.‎

Referenz des Buchhändlers : 115909

‎Friedrich II., König v. Preußen‎

‎Instruction wie das Depositen-Wesen bey denen Unter-Gerichten in guter Ordnung gehalten werden soll. De dato Stettin den 18ten Septembris, 1761.‎

‎Stettin, Effenbart, 1761. Fol. 15 S. Ohne Einbd. Lose Bl. Gebräunt.‎

Referenz des Buchhändlers : 196280

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